Karlsruher Liste beantragt flächendeckende Einführung
Seit April 2020 ist es möglich, beim Rechtsabbiegen an Ampeln den Radlerinnen und Radlern Vorrang vor dem Autoverkehr zu geben. Daher beantragt die Karlsruher Liste (KAL) den „Grünpfeil mit Beschränkung auf den Radverkehr“ an Kreuzungen in allen Stadtteilen. „Damit läuft der Radverkehr schneller und störungsfreier“, erläutert KAL-Stadtrat Michael Haug, der sich zusammen mit seiner Fraktion immer wieder für den Radverkehr einsetzt.
Der „Radler-Grünpfeil“ erlaubt das Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel. „So ein Schild würde nicht nur in der Innenstadt Sinn machen“, ergänzt Sabine Speck, KAL-Aktive aus der Südstadt. Aus Sicht der KAL bietet sich Karlsruhe als deutsche Radfahr-Großstadt Nummer Eins geradezu an, dieses Verkehrszeichen flächendeckend einzuführen. Haug und Speck sehen den „Radler-Grünpfeil“ als einen von vielen Bausteinen, den Radverkehr zu erleichtern und vorsichtiges Abbiegen bei Rot nicht nur an ampelfreien Kreuzungen zu legalisieren.
Sachverhalt / Begründung:
Mit der geänderten Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 28. April 2020 wurde das Zeichen Nr. 721 „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ eingeführt. Dieses ermöglicht dem Radverkehr das Rechtsabbiegen, wenn die Verkehrsampel rot zeigt.
In Karlsruhe sind sicher zahlreiche Kreuzungen für den „Grünen Pfeil für Radverkehr“ geeignet. Die Stadtverwaltung sollte deshalb aktiv geeignete Straßenkreuzungen suchen. Dabei sollen nicht nur die viel befahrenen Radrouten entsprechend ausgestattet werden, sondern alle Stadtteile.
Der Grüne Pfeil für den Radverkehr ermöglicht so einen schnelleren und störungsfreieren Verkehrsfluss für Radfahrende. Dies erhöht die Attraktivität des Radverkehrs insgesamt. Die deutsche Radfahr-Großstadt Nr. 1 hat (noch) die Möglichkeit, die erste Stadt zu sein, die den Grünen Pfeil für den Radverkehr flächendeckend einrichtet.
Ergänzende Erläuterungen
Die Gemeinderatsfraktion Die Karlsruher Liste und DIE PARTEI beantragt:
Die Stadt Karlsruhe installiert an jeder Ampel in Karlsruhe, an der es rechtlich möglich ist, das
Verkehrszeichen 721 mit der Bedeutung „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“.
Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 28. April 2020 in Kraft getreten ist, enthält
wesentliche Änderungen zur Stärkung des Radverkehrs. Unter anderem wurde die bestehende
Grünpfeilregelung auch auf Radfahrende ausgedehnt. Zusätzlich wurde ein gesonderter Grünpfeil, der
allein für Radfahrende gilt, eingeführt.
Für die Anbringung amtlicher Verkehrszeichen sind die bundeseinheitlich geltenden Vorschriften der StVO
und der hierzu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
maßgebend. Die endgültige und verabschiedete Fassung der aktualisierten VwV-StVO wurde am 15.
November 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 16. November 2021 in Kraft.
Nach einer ersten Bewertung der Verwaltungsvorschrift ist vorgesehen, die Ergebnisse in den Fachgremien
(AG Rad und Verkehrsplanungsrunde), die üblicherweise bei Entscheidungen zur Verkehrsführung und –
lenkung beteiligt werden, zu erörtern.
Im Folgenden müssen geeignete Standorte im Stadtgebiet identifiziert und einzelfallbezogen geprüft
werden. Die Anordnung obliegt dann jeweils der Straßenverkehrsbehörde, die als untere
Verwaltungsbehörde zuständig ist.
Die Umsetzung dieser Maßnahme entspricht dabei auch dem vom Gemeinderat am 19. Oktober 2021 verabschiedeten Karlsruher Programm für Aktive Mobilität.
Die Angelegenheit wird im Januar im Gemeinderat verhandelt.
Die positive Stellungnahme der Verwaltung und der noch positiveren Beschluss des Gemeinderats lässt sich den unten angehängten Dokumenten entnehmen.