Finanzierung eines Klimaschutzfonds

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Interfraktioneller Antrag:

1. Die Stadtverwaltung legt dar, welche Maßnahmen und Projekte grundsätzlich aus einem Klimaschutzfonds finanziert werden können.

2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in den zuständigen Ausschüssen Umweltausschuss und Hauptausschuss Finanzierungsmodelle für einen Klimaschutzfonds der Stadt Karlsruhe vorzustellen. Nach Votum des Hauptausschusses wird ggf. ein solcher Fonds bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2009/2010 berücksichtigt.

Sachverhalt/Begründung:

Karlsruhe braucht ein durchgängiges Klimaschutzkonzept. Die Stadtverwaltung sollte als Vorbild für andere Akteure (Private, Unternehmen, Vereine, sonstige Einrichtungen) vorangehen. Die Bausteine eines solchen Klimaschutzkonzepts, wie es derzeit im AK Klimaschutzkonzept unter breiter Beteiligung diskutiert wird, können – dies zeigen auch die Erfahrungen aus anderen Städten – oft nicht ohne zusätzliche städtische Mittel umgesetzt werden. Als Stichworte für eine mögliche Finanzierung dieses Fonds seien genannt: prozentualer Anteil an der Konzessionsabgabe, Ko-Finanzierung durch die Stadtwerke (etwa aus dem „750.000-DM-Topf“), „stadtinternes Contracting“.

Unterzeichnet von:

Doris Baitinger
Bettina Lisbach
Lüppo Cramer

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