Garnisonskirche Knielingen

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  1. Die Volkswohnung Karlsruhe wird beauftragt, durch Bausicherungsmaßnahmen die Garnisonskirche in Knielingen vor weiteren Schäden am Gebäude zu bewahren. Als Eigentümerin ist sie dazu verpflichtet, das Denkmal zu erhalten
  2. Die Stadt Karlsruhe entwickelt parallel ein tragfähiges Nutzungskonzept mit potentiellen Nutzergruppen mit einer angemessenen langfristigen Mietzahlung
  3. Die Stadt Karlsruhe kauft der Volkswohnung die Garnisonskirche in Knielingen ab und überführt das baulich gesicherte Gebäude in eine geeignete Gesellschaft, bspw. Fächer GmbH
  4. Im Anschluss wird das Gebäude durch die Gesellschaft ähnlich eines „veredelten Rohbaus“ saniert und zur Vollendung durch den Nutzer sowie zur späteren kulturellen Nutzung freigegeben.

Sachverhalt / Begründung:

Die städtische Wohnbaugesellschaft Volkswohnung wird als Eigentümerin der Garnisonskirche in Knielingen beauftragt, das Gebäude bis zum endgültigen Entscheid über die weitere Nutzung vor dem Verfall und der Entstehung weiterer Schäden zu sichern. Als Eigentümerin ist sie dazu verpflichtet, das Denkmal zu erhalten.

Da sich die Volkswohnung bisher nicht in der Lage sieht, das Gebäude einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, strebt die Stadt Karlsruhe einen Kauf der Garnisonskirche von der Volkswohnung für einen symbolischen Preis an. Die Stadt ertüchtigt das Gebäude soweit, dass es vor dem Verfall geschützt wird und in Zusammenarbeit mit künftigen Nutzergruppen einer kulturellen Nutzung offensteht.

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