Thema: Gemeinderatssitzung am 20.10.2026: TOP 9: Förderfähigkeit von Eigenleistungen ermöglichen
Ergänzungsantrag
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit im Rahmen des Förderprogramms „KlimaBonus Karlsruhe“
künftig Eigenleistungen von Antragstellenden über die bislang zulässigen Demontagearbeiten hinaus ermöglicht und
bei der Förderung berücksichtigt werden können.
Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte geprüft werden:
- Orientierung an bestehenden Förderprogrammen: Die Regelungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie vergleichbarer kommunaler und landesweiter Förderprogramme sollen als Vorbild für eine möglichst einfache, rechtssichere und praxistaugliche Regelung herangezogen werden.
- Zulassung von Eigenleistungen: Es soll geprüft werden, welche Arbeiten von Antragstellenden selbst durchgeführt werden können, sofern die fachgerechte Ausführung und die Einhaltung der energetischen Anforderungen durch ein qualifiziertes Fachunternehmen oder eine entsprechend berechtigte sachverständige Person bestätigt werden. Dabei sollen sowohl die fachliche Fertigstellung durch einen Fachbetrieb als auch die nachträgliche fachliche Abnahme als mögliche Wege berücksichtigt werden.
- Berücksichtigung von Materialkosten: Bei zulässigen Eigenleistungen sollen nachgewiesene Materialkosten möglichst als förderfähige Kosten anerkannt werden. Dies soll auch bei der Berechnung der Mindestinvestitionssumme berücksichtigt werden. Eine Förderung des eigenen Arbeitsaufwands ist nicht vorgesehen.
- Unbürokratische Umsetzung: Die Nachweisverfahren sollen möglichst einfach ausgestaltet werden. Insbesondere soll geprüft werden, ob bestehende Nachweise und Bestätigungen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude anerkannt werden können, um zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
- Sicherstellung der fachgerechten Ausführung: Gesetzlich vorgeschriebene Facharbeiten bleiben entsprechend qualifizierten Fachbetrieben vorbehalten. Die Einhaltung der technischen und energetischen Anforderungen muss auch bei Eigenleistungen sichergestellt sein.
Die Verwaltung wird gebeten, dem zuständigen Ausschuss die Ergebnisse der Prüfung sowie gegebenenfalls einen Vorschlag zur entsprechenden Anpassung der Förderrichtlinien, möglichst vor Beginn der nächsten Förderperiode, vorzulegen.
Sachverhalt / Begründung:
Die energetische Sanierung des Gebäudebestands ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Karlsruher Klimaschutzziele. Gleichzeitig stellen die hohen Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen für viele Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer eine erhebliche finanzielle Hürde dar. Durch Eigenleistungen können die Kosten für energetische Sanierungen deutlich reduziert werden. Gerade für Eigentümerinnen und Eigentümer mit handwerklichen Fähigkeiten oder entsprechenden Kenntnissen können dadurch Maßnahmen wirtschaftlich möglich werden, die andernfalls aufgeschoben oder gar nicht umgesetzt würden. Die vorgelegten Förderrichtlinien für den KlimaBonus Karlsruhe schließen Eigenleistungen an förderfähigen Maßnahmen bislang grundsätzlich aus. Lediglich Demontagearbeiten sind ausgenommen. Bereits die eigenständige Durchführung einzelner Arbeiten kann damit zum vollständigen Ausschluss der jeweiligen Maßnahme von der Förderung führen. Diese pauschale Regelung erscheint unnötig restriktiv. Entscheidend für die Förderung sollte nicht sein, ob sämtliche Arbeiten durch einen Fachbetrieb ausgeführt wurden, sondern ob die Maßnahme fachgerecht umgesetzt wurde und die erforderlichen energetischen Standards nachweislich erfüllt werden. Dass Eigenleistungen mit einer öffentlichen Förderung vereinbar sind, zeigen bereits bestehende Förderprogramme auf Bundesebene (insbesondere im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) und in anderen Kommunen (z. B. die Stadt Bonn und Köln). Besonders wichtig ist dabei die Berücksichtigung der Materialkosten. Wenn Eigenleistungen zwar grundsätzlich erlaubt werden, die selbst beschafften Materialien aber weder bei der Förderhöhe noch bei der erforderlichen Mindestinvestition berücksichtigt werden, würde die Öffnung des Programms in vielen Fällen ins Leere laufen. Eine solche Weiterentwicklung des KlimaBonus würde das persönliche Engagement sanierungswilliger Eigentümerinnen und Eigentümer anerkennen, finanzielle Hürden senken und zusätzliche energetische Sanierungen ermöglichen. Zugleich könnte die Orientierung an bestehenden Bundesregelungen den Verwaltungsaufwand begrenzen.
Unterzeichnet von:
Dr. Anton Huber und SPD-Fraktion
Anne Berghoff und LINKE-Fraktion
Michael Haug und KAL-Fraktion
Fabian Gaukel und Volt-Fraktion





