KAL- Änderungsantrag: Haushaltskonsolidierungskonzept

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TOP 2, GR vom 15.12.09

  1. Eine haushaltswirtschaftliche Sperre auf Transferleistungen wird erst nach der geforderten Evaluierung der freiwilligen Leistungen (Antrag CDU) und deren Vorberatung verfügt.
  2. Bei der haushaltswirtschaftlichen Sperre auf Sach- und Dienstleistungen werden Fixkosten für städtische Leistungen (z. B. Mieten städtischer Gebäude) von der Sperre ausgenommen. Sollte Antragspunkt 1 keine Mehrheit finden, gilt dies auch für solche Fixkosten bei Transferleistungen.
  3. Für öffentliche Schulen entspricht die Höhe der haushaltswirtschaftlichen Sperre auf Sach- und Dienstleistungen der noch zu bestimmenden Höhe (vgl. Antragspunkt 1) bei Transferleistungen.
  4. THH 3200: Die technischen Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung auf der Rheinbrücke werden in 2010 beschafft.
  5. THH 7000: Die Neubeschaffung von Fahrzeugen wird nicht von 2009 nach 2011 verschoben, sondern unverzüglich durchgeführt. Die Verwaltung sichert dem Gemeinderat zeitnahe Controllingzahlen zur Haushaltslage (Quartalsberichte nicht später als einen Monat nach Ende des Quartals) und Ad-hoc-Mitteilungen bei gravieren Änderungen (Verschlechterungen wie Verbesserungen) zu.

Sachverhalt / Begründung:

Zu Punkt 1: Eine Sperre nach dem Muster „Rasenmäher“ entspricht nicht der Bedeutung des Themas „freiwillige Leistungen“ für das Gemeinwesen in der Stadt und hat nicht die notwendige Tiefe der Beschäftigung mit dem sensiblen Thema. Auch die von der Verwaltung vorgeschlagenen Veränderungen bei den Prozentsätzen der Sperren für einzelne Zuwendungsempfänger müssen diskutiert werden. Voraussetzung dafür sind die geforderte Evaluierung und ein Vergleich mit anderen Städten.

Zu Punkt 2: Vermeidung einer Doppel-Belastung der jeweiligen Empfänger.

Zu Punkt 3: Gleichbehandlung von privaten Schulen und öffentlichen Schulen / Bildung als Zukunftsthema Nr. 1 besser stellen.

Zu Punkt 4: Eine Geschwindigkeitsmessung auf der Rheinbrücke ist überfällig (vgl. Antrag der Karlsruher Liste aus 2009) und spielt ihre Kosten über die Bußgelder wieder ein.

Zu Punkt 5: Dieser Punkt widerspricht eklatant dem politischen Willen des Gemeinderats (siehe Voten der Fraktionen zu Punkt A 3.18, in Liste 5a zu Handlungsfeld 10 sowie GR-Debatte bei den Haushaltsberatungen). Eine Verschiebung ist betriebswirtschaftlich unsinnig (teurer Unterhalt der alten Fahrzeuge). Die verzögerte Auslieferung und damit Kassenwirksamkeit 2009 hing an der späten Bestellung (späte Haushaltsreife!) und ist kein Gegenargument: 2010 muss unverzüglich beschlossen und bestellt werden.

Zu Punkt 6: Zu seiner zentralen Aufgabe „Steuerung“ braucht der Gemeinderat die notwendigen Informationen. In der Vergangenheit kamen diese Zahlen erstens bestenfalls halbjährlich und zweitens für ein proaktives Handeln zu spät.

Unterzeichnet von:

Lüppo Cramer       Eberhard Fischer

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