KAL zum Bau des Steinkohlekraftwerks RDK 8

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Voraussetzen muss ich bei der folgenden Antwort die detaillierte Kenntnis der Pläne der EnBW und der Gemeinderatsvorlage, einschließlich des Umweltberichts mit der Auswirkung der Schadstoffemissionen. Im Umweltbericht wird nachvollziehbar und eindeutig erläutert, dass trotz keineswegs vernachlässigbarer Schadstoffmengen am 200 Meter hohen Schornstein die Immissionsgrenzwerte überall weit unterschritten werden; in den westlichen Stadtteilen gilt dies noch mehr:

Inhalt:
ABSCHNITT 1 (Energieversorgung – Realität)
ABSCHNITT 2 (Rechtslage)
ABSCHNITT 3 (Bezug zum Karlsruher Klimaschutzkonzept 2007)
SCHLUSSBEMERKUNG

ABSCHNITT 1 (Energieversorgung – Realität)

Fakt 1: Jede Verbrennung fossiler Energieträger, insbesondere von Kohle, ist schlecht für den Klimaschutz.

Fakt 2: Es gibt sehr unterschiedlich klimaschädliche Kohlekraftwerke.

Fakt 3: Das geplante RDK 8 ist aufgrund neuester Technik und Anbindung ans Fernwärmenetz der Stadt eines der effizientesten und am wenigsten klimaschädlichen Kohlekraftwerke der Welt.

Fakt 4: Die Bundesrepublik kann nicht gleichzeitig aus Atom- und Kohlestrom aussteigen, ohne die Stromversorgung massiv zu gefährden. Vor diesem Hintergrund hat die ehemalige rot-grüne Bundesregierung im Ausstiegsszenario zur Atomkraft den zeitlich und in der Leistung begrenzten Zubau mit Kohlekraftwerken als notwendig benannt. Der Ersatz von alten Kohlekraftwerken durch (effizientere) neue ist davon unberührt.

Dazu die Erklärung der EnBW: Das RDK 8 dient mittelfristig dem Ersatz von mehreren alten Kohleblöcken der EnBW in Baden-Württemberg, etwa dem RDK 7, die alle relativ mehr Schadstoffe und CO2 pro Kilowattstunde abgeben. Das RDK 8 ist also kein Zubau von Kohlekraft.

1. Einschätzung von mir: Standorte für Großkraftwerke mit Leistungen über 400 MW können in Baden-Württemberg nur noch am Rhein, am Unterlauf des Neckars und an der Donau bei Ulm entstehen (aufgrund der notwendigen Kühlwassermenge). Eine räumlich nahe Verbindung zu einer Großstadt mit Wärmenetz ist sinnvoll, um Kraft-Wärme-Kopplung (Fernwärmenutzung) überhaupt betreiben zu können.

2. Einschätzung von mir: Gaskraftwerke sind für eine Versorgung mit Strom rund um die Uhr – die so genannte Grundlast – kurz- und mittelfristig ungeeignet. Aufgrund des hohen Gaspreises würden solche Gaskraftwerke nicht rund um die Uhr laufen. Die Grundlast würde von französischen Atomkraftwerken oder billigen und besonders klimaschädlichen (Braunkohle-)Kraftwerken bezogen.

Dazu Fakt 5: Der weitere Ausbau von (grundlastfähigen) Laufwasserkraftwerken ist in Mitteleuropa nahezu erschöpft.

3. Einschätzung von mir: Die (prinzipiell grundlastfähige) Biomasse und Geothermie werden auf absehbare Zeit keine gewichtige Rolle in der Grundlasterzeugung spielen. Aus mehreren Gründen: Wirtschaftlichkeit / hohe Erzeugungskosten, fehlender Brennstoff, ungesicherte technische Umsetzbarkeit in der Region.

ABSCHNITT 2 (Rechtslage):

Fakt 6: Rechtsstaat Bundesrepublik ==> Nach dem gesetzlichen Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens hat die EnBW einen Rechtsanspruch auf Genehmigung der Anlagen, wenn diese die Anforderungen der 13. und 22. Verordnung zum Bundesimmisionsschutzgesetz (BImschG) erfüllen.

4. Einschätzung von mir: Rechtsstaat Bundesrepublik ==> Nach dem gesetzlichen Rahmen des Bebauungsplanverfahrens (B-Plan-Verfahren) hat die EnBW einen Rechtsanspruch auf Satzungsbeschluss des B-Plans, sofern dem B-Plan keine planungsrechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
Die Beurteilung von planungsrechtlichen Hindernissen durch den Gemeinderat (GR) muss auf rechtssicherer Basis geschehen. Persönliche Meinungen zur Energiepolitik in Deutschland haben dabei keine Bedeutung. Es geht ausschließlich um die Auswirkungen der Anlagen auf die Umgebung (Karlsruhe) und insbesondere die dort lebenden Menschen.

Fakt 7: Eine weitere Minderung der Emissionen an Schadstoffen (nicht CO2) – und damit logischerweise auch der Immissionen – über das BImschG hinaus ist nur über eine Vereinbarung zwischen EnBW und Stadt möglich, zum Beispiel im Durchführungsvertrag.

Aussage 1: Die KAL setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass der Durchführungsvertrag Regelungen enthält, die eine gravierende Absenkung der Schadstoff-Frachten, z. B. an Feinstaub, NOx, SO2 oder Schwermetallen, über die Grenzwerte des BImschG bewirken. Die KAL macht ihre Zustimmung zum Durchführungsvertrag und damit auch zum Satzungsbeschluss von einer solchen Vereinbarung abhängig.
In diesem Zusammenhang lobt die KAL den Zentralen Juristischen Dienst für dessen Stellungnahme. Diese legt den Grundstein für eine entsprechende Vereinbarung.

Aussage 2: Die KAL spricht sich klar gegen das weitere Kraftwerk von Stora Enso aus; nicht nur wegen der CO2-Problematik, sondern auch wegen des zusätzlichen Verkehrs über die Südtangente. Stora Enso könnte Dampf und Strom auch von der EnBW und den Stadtwerken Karlsruhe beziehen, was dem Unternehmen auch angeboten wurde. Hier hat Stora Enso die Unternehmensinteressen weit über die Interessen der Allgemeinheit gestellt.
Ob sich allerdings der Bau des Stora-Enso-Kraftwerks mit rechtlichen Mitteln verhindern lässt, ist äußerst zweifelhaft. Auch dieses Vorhaben kann sich auf die rechtliche Basis des BImschG stützen.

ABSCHNITT 3 (Bezug zum Karlsruher Klimaschutzkonzept 2007)

Zur Antwort auf die letzte Frage aus dem Musterbrief unten “Wie passt der Beschluss zu dem gerade von der Agenda 21 Karlsruhe beschlossenen Karlsruher Klimaschutzkonzept 2007?” ein Zitat aus dem Karlsruher Klimaschutzkonzept 2007 der Agenda 21 (Einleitung):

“Internationale Klimapolitik ist ein politisches Mehrebenenspiel. Das Klimaproblem kann nur durch verbindliche Regeln entschärft werden, die in internationalen Verhandlungen ausgearbeitet werden. Dennoch können unterschiedlichste Akteure Einfluss auf ein internationales Verhandlungsergebnis nehmen. Eine konsequente und konsistente Klimapolitik in Karlsruhe stärkt nicht nur die deutsche Vorreiterrolle in der Klimapolitik, sondern hat auch Vorbildfunktion für andere Städte in Deutschland und der Welt.

Für die Lokale Agenda 21 in Karlsruhe ist die Kernenergie keine politische Option auf dem Weg zu einer nachhaltigen Erneuerung. Eine Renaissance der Atomenergie verhindert vielmehr notwendige Investitionen in Erneuerbare Energien und lässt Energieeffizienz- und Energieeinsparungsmaßnahmen überflüssig erscheinen. Die Umweltbeeinträchtigungen im Falle eines atomaren GAU und die fortlaufende Erzeugung von nuklearem Abfall, der über Jahrhunderte gefährlich bleibt, verstößt zudem gegen unser Verständnis von Nachhaltigkeit.

Der vorliegende Bericht soll den Stand der Bemühungen zur Verringerung klimarelevanter Emissionen in Karlsruhe veranschaulichen und Möglichkeiten aufzeigen, dies voran zu treiben. Er versteht sich aber nicht als ausführliche Studie zum Thema, sondern will vielmehr Anregung für die Stadt Karlsruhe sein, ein umfassendes Klimaschutzkonzept zu entwickeln.”

Ende des Zitats. Auf dem oben geforderten Weg sind wir. Und ein Kohlekraftwerk RDK 8 und ein Gut-Kraftwerk RDK 6S – beides Kraftwerke, die der Versorgung von ganz Baden-Württemberg und darüber hinaus dienen – müssen in das geforderte “umfassende Klimaschutzkonzept” aufgenommen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auf Karlsruhe natürlich nur der Anteil an CO2-Emissionen gerechnet werden darf, der zu dem hier verbrauchten Strom und der hier verbrauchten Fernwärme aus den beiden Kraftwerken gehört.

Weitere Forderungen, etwa in Richtung auf Ablehnung von Kohlekraftwerken in Karlsruhe stehen nicht (!) in dem Konzept. Denn die Agenda 21-Aktiven sind sich sehr wohl der Herausforderung “Umstieg einer Industriegesellschaft auf eine nachhaltige Energiewirtschaft” bewusst. Dies geht nicht von heute auf morgen. Völliger Ausstieg aus Atomkraft und aus Kohle gleichzeitig ist unmöglich.

SCHLUSSBEMERKUNG

Hinweise, wie der Umstieg auf eine CO2-arme bzw. -freie Stromversorgung gelingen kann, geben die Klimaszenarien des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung und das Umweltbundesamt (siehe Anlagen). Entscheidend sind international abgestimmte Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel der steigende Preis für CO2-Zertifikate, die weltweit (europaweit) die Nutzung von Kohle als Primärenergie zunehmend unattraktiver machen.

Übrigens sind viele andere Standorte zukünftiger Kohlekraftwerke (siehe Anlage) aus Klimaschutzgründen untragbar, insbesondere die Großanlagen mit Braunkohle. In ganz Süddeutschland (Saarland, R.-Pfalz, Ba-Wü, Bayern) sind allerdings nur 5 Kraftwerke geplant – im Gegensatz zu 19 geplanten in Norddeutschland, obwohl dort grundlastfähige Offshore-Windparks entstehen sollen.

Die vorliegende Antwort stellt auch das energiepolitische Leitbild der Karlsruher Liste dar.

Karlsruher Liste im Gemeinderat
Stadtrat Dr. Eberhard Fischer

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