Interfraktioneller Änderungsantrag zu TOP 7 der Gemeinderatssitzung vom 21.07.2020
Die Punkte 4 und 5 der Beschlussvorlage werden ersetzt durch:
- Der Erstkinderzuschuss wird zeitgleich zum 1. März 2021 um 3% angehoben.
- Es findet eine regelmäßige Dynamisierung des Erstkinderzuschusses statt.
Begründung:
Im letzten DHH haben wir einstimmig bewusst eine auskömmliche Finanzierung der Kita-Beitragszuschüsse sichergestellt: „Die antragstellenden Fraktionen setzen sich deshalb für einen Stufenplan für gebührenfreie Kitas ein. Hierfür soll ein Fonds mit zunächst jährlich 5 Millionen gebildet werden. Als Schritte zur Gebührenfreiheit sollen künftige Gebührenerhöhungen sowohl bei städtischen Kindertagesstätten als auch bei Kindertagesstätten freier Träger verhindert werden.“ (Interfraktioneller Antrag vom 09.10.2018).
Als Teil unseres Stufenplans und um künftigen Beitragssteigerungen vorzubeugen, fordern wir eine regelmäßige Dynamisierung des Erstkinderzuschusses, damit die Eckbeiträge nicht steigen.