Dr. Eberhard Fischer:
Position der KAL zusammengefasst:
• Keine 2. Rheinbrücke auf Karlsruher Gemarkung!
• Keine Nordtangente!
• Südspange Hagsfeld nur bis zur Haid-&-Neu-Straße
• Lkw-Maut auf Südtangente ausweiten.
• Bei verkehrlicher Notwendigkeit Ausbau der B35 zwischen A5 und B9 (also zwischen Bruchsal und Germersheim) zur Fernverbindungstrasse, da erstens diese Straße weitgehend ausgebaut schon existiert und zweitens alle Siedlungen umfahren werden.
Detailausführungen:
A)
Die KAL hat zusammen mit den Grünen am 2. Mai 2005 einen Antrag gestellt; behandelt in der GR-Sitzung vom 14. Juni 2005 (TOP 16a). Folgende Punkte waren darin enthalten:
1. Die Stadt beantragt in den zuständigen Gremien eine Änderung des Regional- und Flächennutzungsplans mit dem Ziel, die Trasse der Nordtangente-West zwischen Willi-Brandt-Allee und Rhein als zukünftige Straße auf Karlsruher Gemarkung zu streichen.
2. Die Stadt beantragt in den zuständigen Gremien eine Änderung des Regional- und Flächennutzungsplans mit dem Ziel, die Optionstrasse für die 2. Rheinbrücke südlich der Raffinerien zu streichen. Das „Miro-Erweiterungsareal“ wird als Grün- statt als gewerbliche Fläche ausgewiesen.
3. Die Stadtverwaltung legt unter den obigen Vorgaben einen detaillierten Sanierungsplan für die Rheinbrücke bei Maxau vor. Dazu sollen das Regierungspräsidium Karlsruhe und der Träger der Baulast berichten.
4. Die Stadtverwaltung leitet ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nordtangente-Ost ein, mit dem Ziel, die Trasse zwischen Haid-&-Neu-Straße und Theodor-Heuss-Allee aus dem Bebauungsplan herauszunehmen..
5. Die Stadtverwaltung klärt die Bandbreite der Kosten für die Verlängerung der im Bau befindlichen Nordtangente bis zur Haid-&-Neu-Straße in Abhängigkeit des Ausbaustandards von Straße und Knoten.
Ich zitiere die besonders wichtige Antwort auf Punkt 5 unseres Antrags (betreffend Kosten für das entlastende Straßenstück zwischen Elfmorgenbruchstraße und Haid-&-Neu-Straße):
“… Bei einem Ausbau gemäß Bebauungsplan entstehen für die zweibahnige Verlängerung von der Elfmorgenbruchstraße bis zur Haid-&-Neu-Straße Kosten in Höhe von 60 Millionen Euro. Für einen zweibahnigen (vierstreifigen) Ausbau gemäß Bebauungsplan sind ca. 98 Millionen Euro zu veranschlagen. …”
Der Bebauungsplan (B-Plan) sieht aber einen kreuzungsfreien Anschluss der Nordtangente mit Unterfahrung der Elfmorgenbruchstraße und der Haid-&-Neu-Straße sowie “Ohren” (jeweils halbes Kleeblatt) vor. Genau das macht aber den Ausbau so teuer, nicht nur die häufig genannte grundwasserdichte Wanne bei der Unterfahrung der Eisenbahnlinie! Zudem wird ja das derzeitige “Provisorium” von der Autobahn bis zur Elfmorgenbruchstraße ebenerdig gebaut; folglich müsste vor dem Bau des Entlastungsstücks auch diese Straße zumindest teilweise tiefer gelegt werden!
Daher die Position der KAL:
Statt auf die Nordtangente zu setzen (mit all ihren Nachteilen im Restgebiet von Karlsruhe), fordert die KAL eine städtische geplante “Südspange Hagsfeld” (einbahnig mit Kreuzungsanschluss oder Kreisel an Elfmorgenbruchstraße und Haid-&-Neu-Straße); für eine solche Straße liegen die Kosten laut Auskunft Tiefbauamt von vor zwei Jahren bei maximal 50 Mio. Euro, je nach Länge der Tieflage in teurer Grundwasserwanne. Eine solche Südspange wäre aus dem GVFG-Topf förderungsfähig zu 70 %, so dass 30 Prozent an der Stadt hängen blieben (max. also 15 Mio. Euro).
Die planungsrechtlichen Bedingungen für den Bau der Südspange muss die Stadt schnellstens schaffen; evtl. muss nämlich der B-Plan “Nordtangente-Ost” geändert werden, wenn ohne “Ohren” gebaut werden soll.
Offene Frage: Wie bekommen wir dafür eine Mehrheit? Denn bisher tragen nur die Grünen und die KAL eine solche Lösung mit!
Die SPD setzt auf Zeit und will ein Raumordnungsverfahren und eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Lage der 2. Rheinbrücke (evtl. auch der Nordtangente) fordern.
Die FDP hält sich bedeckt, will aber offiziell und im Wahlprogramm keine durchgehende Nordtangente als Hängebauchlösung über den Adenauerrring oder als Hardtwalddurchstich; auch keine 2. Rheinbrücke auf Karlsruher Gemarkung.
Die CDU will die Nordtangente und die 2. Rheinbrücke.
B)
Zur Klärung offener Fragen habe ich im Namen der KAL am 20. Oktober folgende Fragenliste an den Oberbürgermeister geschickt:
*****
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fenrich,
Ihre erneute Zusage im vergangenen Planungsausschuss, die Nordtangenten-Kommission zeitnah einzuberufen, um dort vertieft offene Fragen klären zu können, greift die KAL-Fraktion hiermit auf. Einige Fragen – an die Stadtverwaltung, an das Regierungspräsidium etc. -, auf die wir vertiefte und belegte Antworten mit Zahlen erwarten, sind nach den Vorträgen im Planungsausschuss noch offen bzw. bedürfen der Aktualisierung auf aktuelles Zahlenmaterial.
Ideal wäre eine schriftliche Antwort vor der Sitzung der Kommission, so dass dort gezielt nachgefragt werden kann. Falls bestimmte Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden können – auch nicht in Abschätzung -, dann sollten diese Fragen zurückgestellt werden und den möglichst baldigen Termin der Sitzung nicht behindern.
1. Szenario 2. Rheinbrücke ohne NT-West
a) Kann sich die Stadtverwaltung eine 2. Rheinbrücke ohne NT-West vorstellen? Welche Trassenvariante wird dafür von der Stadtverwaltung favorisiert?
b) Wie sollen die in der engeren Wahl befindlichen Varianten einer 2. Rheinbrücke jeweils ans Verkehrsnetz (Südtangente) angebunden werden? Welche Verkehrsbelastungen ergeben sich hieraus für Südtangente und andere Straßen im Einzugsgebiet?
c) Welche zusätzliche Umweltbelastung inkl. Lärm durch die 2. Rheinbrücke sind für die westlichen Stadtteile zu erwarten? Wo sind die stärksten Belastungen?
2. Szenario 2. Rheinbrücke mit NT-West
Welche Trassenvariante der NT-West mit 2. Rheinbrücke wird von der Stadtverwaltung favorisiert?
3. NT und 2. Rheinbrücke allgemein
a) Welche Verkehrsbelastungen (bzw. -entlastungen) ergeben sich nach aktueller Prognose aus den einzelnen Trassenvarianten der NT:
für Südtangente und andere Straßen (auch solche in Nord-Süd-Richtung wie Neureuter Straße, Reinhold-Frank-Staße, Adenauering/Kapellenstraße, Haid-und-Straße etc.) im gesamten Einzugsgebiet zwischen Rhein und B10?
b) Welche zusätzliche Umweltbelastung (bzw. -entlastung) inkl. Lärm wird für die Karlsruher Stadtteile entlang Nord- und Südtangente und entlang der Verbindungsstraßen erwartet?
c) Welcher zusätzliche überörtliche Verkehr wird aufgrund der NT/2. Rheinbrücke prognostiziert?
d) Welchen Einfluss auf die Nutzung des ÖPNV prognostiziert der KVV durch eine 2. Rheinbrücke?
e) Welche weiteren Varianten für die Lage der 2. Rheinbrücke nördlich und südlich der Karlsruher Gemarkung wurden bisher untersucht und warum wurden diese verworfen?
4. NT-Ost
a) Warum hat die Stadtverwaltung die neu zugesagten 20 Millionen EUR nicht für einen Baubeginn (ohne Fertigstellung) des für Hagsfeld entlastenden Abschnitts zwischen Elfmorgenbruchstr. und Haid-und-Neu-Straße gefordert?
b) Was kostet eine Variante dieses Abschnitts in folgender Ausführung:
zweistreifig; Ausführung für Geschwindigkeiten etc. vergleichbar Nordspange Neureut; weitestgehend Tieflage in Grundwasserwanne, aber Anschluss an Haid-&-Straße und Elfmorgenbruchstraße mit Kreuzung/Kreisverkehr; Lärmschutzwälle entlang der oberirdischen Anschlussstücke?
c) Welche Anschlussvarianten lässt der B-Plan NT-Ost zu? Welches Verfahren zur Änderung müsste für die unter b) beschriebene Variante beschritten werden?
d) Seit wann ist der Verwaltung bekannt, dass der Bund nur einen 4streifigen Ausbau des entlastenden Teilstücks finanzieren will, obwohl nur ein 2streifiger Ausbau im vordringlichen Bedarfsplan steht?
5. Sonstige Fragen
a) Wann sieht sich die Stadtverwaltung in der Lage, die Sanierung der bestehenden Rheinbrücke, insbesondere die Dauer einer eventuellen Vollsperrung, genauer beschreiben zu können? Welche von der Konstruktion her vergleichbare Brücken (in Deutschland bzw. der EU) wurden in der Vergangenheit bereits saniert und wie liefen diese Sanierungen ab?
b) Wie kann der Anteil an überörtlichen Verkehr auf der Südtangente verringert werden? Welche Chancen gibt die Stadt einem Mautgebot oder einem Durchfahrtsverbot für Nichtanlieger-Lkw auf der Südtangente?
Mit freundlichen Grüßen von der gesamten KAL-Fraktion
Eberhard Fischer
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Eine Antwort auf diese Mail oder ein Termin für die Nordtangenten-Kommission (die der OB schon in der GR-Sitzung vom 14. Juni öffentlich angekündigt hatte) liegen Stand 15.11.05 noch nicht vor!