Redebeitrag im Gemeinderat, 25.01.2022:

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TOP 11, Gewerbeflächengutachten 2021

Sehr geehrte Anwesende,

die vorliegende Studie zeigt eindrücklich, was wir im Grunde alle schon wussten: Wir müssen uns nur den Stadtplan von Karlsruhe vor Augen führen, um zu erkennen, dass die Zeiten eines unkontrollierten Flächenverbrauchs unwiederbringlich vorbei sind.

Die knappste Ressource in einem Verdichtungsraum wie Karlsruhe ist die Fläche. Deshalb kommt der Flächenhaushaltspolitik eine entscheidende Bedeutung zu. Der Bedarf an Flächen für Wohnen, Freiräume für Natur und Erholung und eben auch der Bedarf an Gewerbeflächen erhöhen den Druck auf die knappe Fläche in Karlsruhe. Hier gilt es abzuwägen und Kompromisse zu finden; das ist unsere Aufgabe hier im Gemeinderat.

In dem Gutachten wird davon ausgegangen, dass Karlsruhe knapp 10 ha an Gewerbeflächen zur Verfügung stellen müsste, um die wirtschaftliche Dynamik des Wirtschaftsstandortes Karlsruhe zu erhalten. Verglichen mit den aktuellen Reserven prognostizieren die Gutachter:innen bereits Ende des Jahres 2023 eine weitestgehende Handlungsunfähigkeit der Wirtschaftsförderung im Hinblick auf die Befriedigung der Flächennachfrage. Sie merken darüber hinaus an, dass der Wirtschaftsförderung selbst bei einer angenommenen Verfügbarkeit aller Flächenpotenziale im FNP (80 ha netto) spätestens 2032 die Hände gebunden sind.

Unserer Fraktion ist auch bewusst, dass eine Nichtverfügbarkeit von Gewerbeflächen zu erheblichen Mindereinnahmen im städtischen Haushalt führen kann. Aber selbst wenn wir uns jetzt „nach der Decke strecken“ und Vieles möglich machen, ist der Zeitpunkt, an dem nichts mehr geht, nicht allzu lange hin.

Das Gutachten gibt viele Handlungsoptionen, wie z.B. Konzepte zur Sanierung, Aufwertung und Entwicklung von Bestandsgebieten oder strenge Qualitätskriterien und Selektion von anfragenden Firmen usw. Alles davon wird von der Wirtschaftsförderung bereits umgesetzt. Lediglich der Restriktive Umgang mit konkurrierender Nutzung wie Wohnungsbau, sozialen Einrichtungen oder kulturelle Nutzung in Gewerbegebieten wird nach Aussage der Gutachter:innen nicht konsequent umgesetzt. Das aktuelle Gutachten empfiehlt nicht, gewerbliche Nutzungen nur in wichtigen Ausnahmefällen zuzulassen. Dies steht im Widerspruch zu der Beschlusslage des Planungsausschusses im Juli letzten Jahres. Dort wurde besprochen, „Nebennutzungen“ in Form von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche (Rettungsdienste) und sportliche Zwecke, die die Baunutzungsverordnung für Gewerbegebiete als ausnahmsweise zulässig anzusehen. Und sie „in den Nutzungskatalog der Bebauungspläne als ausnahmsweise zulässig aufzunehmen, sofern nicht triftige städtebauliche Gründe dagegen sprechen“.

Daran wollen wir festhalten!

Unabhängig von der alleinigen gewerblichen Nutzung in Gewerbegebieten kommen wir in einem sehr überschaubaren Zeitraum an das Ende der vorhandenen Kapazitäten. Wir haben auf lange Sicht keine Flächen mehr verfügbar, aber wir brauchen Flächen, damit sich vielversprechende Unternehmen weiterentwickeln können. Dieses Dilemma werden wir nicht auflösen können, auch wenn wir z.B. kulturelle Nutzung wieder ausschließen würden.

Selbst die im Planungsausschuss gewählte Formulierung lässt eine kulturelle, soziale oder gesundheitliche Nutzung nur in Ausnahmefällen zu. Hinter diese Formulierung wollen wir nicht zurückfallen.

Ansonsten nehmen wir die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.

Vielen Dank.

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