ka-news meldet am 22.12.09 unter “Eilantrag-der-Kombi-Gegner-abgelehnt” eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts:
Eilantrag der Kombi-Gegner abgelehnt
… Nach einer Prüfung durch das Gericht sei das Bürgerbegehren verfristet, da es sich gegen einen Gemeinderatsbeschluss richte. Die in der Gemeindeordnung vorgesehene Frist von sechs Wochen sei verstrichen. Spätestens durch die Bekanntgabe des Beschlusses des Gemeinderats vom Oktober 2008 sei diese Frist ausgelöst worden, da die Stadt damit die bereits zuvor getroffene Entscheidung für die Realisierung der Kombilösung fortgeschrieben und bekräftigt habe. …
Das ist genau die Position, die die Karlsruher Liste seit Monaten auch öffentlich (z.B. im Blog) vertreten hat!
Alles weitere steht in der baden-württembergischen Gemeindeordnung (zu sehen unter http://dejure.org/gesetze/GemO), § 21.
Zur Beurteilung der postwendend angekündigten Beschwerde durch die Tunnelgegner (“das Verwaltungsgericht habe keinen Mut gezeigt”) siehe den KAL-Blog von Sabine “die-kombi-aus-sicht-einer-hundehalterin”.
oder den Kommentar in ka-news
Millionengrab-Verlieren-will-gelernt-sein