Herrn Oberbürgermeister
Dr. Frank Mentrup
21. Februar 2021 Interfraktioneller Antrag – zur Beratung im Ausschuss
- Die Stadtverwaltung stellt dar, wie hoch der Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen für Kinder mit Behinderungen und / oder chronischen Krankheiten ist. Dazu führt sie eine Abfrage bei den entsprechenden Trägern durch. Dargestellt werden soll
- die Anzahl und Auslastung der Kurzzeitpflegeplätze,
- die Warteliste und Wartezeiten, differenziert nach Schul- und Ferienzeiten,
- eine differenzierte Darstellung der Belegung durch Kinder aus dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe.
Für eine realistische Darstellung werden auch die Zahlen aus den Vor-Corona-Jahren abgefragt.
- Die Stadtverwaltung zeigt auf, wie viele Kinder im Stadtkreis Anspruch auf Kurzzeitpflege haben.
- Die Stadtverwaltung führt eine Bedarfsabfrage bei den Familien der berechtigten Kinder durch.
- Die Stadtverwaltung zeigt auf, ob es Alternativangebote zur Kurzzeitpflege stundenweise oder über Nacht gibt.
- Die Stadtverwaltung zeigt auf, wie sich die Versorgung mit Kurzzeitpflegeplätzen in vergleichbaren Städten verhält.
Begründung
Pflegende Familienangehörige sind starken Belastungen ausgesetzt. Deshalb sieht der Gesetzgeber Entlastungsangebote wie die Kurzzeitpflege vor. Das gilt auch für Familien, in denen ein Kind gepflegt wird. Auch wenn die fachliche Einschätzung der Verwaltung im Rahmen der Haushaltsberatungen auf einen entsprechenden Antrag keinen akuten Versorgungsengpass diagnostiziert, sollte das vorhandene Angebot auf eine tatsächliche Bedarfsdeckung geprüft werden.
Dafür sollen auch die Familien der berechtigten Kinder befragt werden: Sind alle pflegenden Angehörigen über den Anspruch informiert? Nehmen sie den Anspruch wahr? Wenn ja, reicht das Angebot für ihre Bedarfe aus? Wenn nein, warum werden diese Entlastungsangebote nicht angenommen? Welche Angebote sind vorhanden, welche werden in Anspruch genommen und welche Angebote wünschen sich die Familien?
Die Antragsteller sehen es als wichtig an, die Angebote in Karlsruhe so auszugestalten, dass Entlastungen, auch kurzfristiger Art, möglich sind. Dazu soll gemeinsam mit Trägern eine Ausweitung des Kurzzeitpflegeangebots in Karlsruhe geprüft werden.