Bürgerentscheid zum Botanischen Garten nicht zulässig

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PRESSEMITTEILUNG DER KARLSRUHER LISTE

Karlsruher Liste zur Ablehnung eines Bürgerentscheids „Botanischer Garten“:

Bürgerentscheid zum Botanischen Garten nicht zulässig

Sympathie für das Ziel der Bürger / keine rechtliche Möglichkeit seit OB-Entscheidung

Der Karlsruher Liste (KAL) will die ablehnende Haltung des Gemeinderats zu einem Bürgerentscheid „Botanischer Garten“ verständlich machen. „Hier geht es nicht um die Frage, ob wir Stadträte wollen“, betont Lüppo Cramer, Fraktionsvorsitzender der KAL. „Vielmehr sind wir an Recht und Gesetz gebunden.“ Das Regierungspräsidium müsste ein Votum pro Bürgerentscheid wegen Rechtswidrigkeit aufheben. Hintergrund: Im Juli 2003 hatte eine Mehrheit aus CDU und FDP dem Oberbürgermeister freie Hand gegeben. Daraufhin erteilte der OB im Oktober den positiven Bauvorbescheid zur umstrittenen Schrölkamp-Variante. „Seit dieser Entscheidung war ein Bürgerbegehren sinn- und chancenlos, egal wie viele Unterschriften, egal ob die Hauptsatzung der Gemeinde geändert wird oder nicht“, so Cramer. Der Gemeinderat konnte daher weder dem Bürgerbegehren folgen noch selbst einen Bürgerentscheid beantragen, „so sehr wir von der KAL den Eingriff in den Botanischen Garten ablehnen.“

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