Gutscheine für Schulsachen-Erstausstattung

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Antrag
Die KAL beantragt, für Kinder, die jetzt eingeschult werden, die Erstausstattung an Schulsachen aus Mitteln der Stadt mitzufinanzieren.
Um einen Missbrauch auszuschließen, beantragen wir die Unterstützung in Form von Gutscheinen.
Grund- und Hauptschulen sowie weiterführende Schulen sollen über die Möglichkeit eines Antrages informiert werden und diese Information an die Kinder und deren Eltern weitergeben.

Sachverhalt / Begründung:
Mit Schulbeginn zeigt sich, dass es trotz aller sozialen Netze Kinder gibt, die gar keine oder eine ungenügende Ausstattung für die Einschulung haben. Die bisher im BSHG vorgesehenen Regelungen für einen einmaligen Zuschuss zur Erstausstattung für Erstklässler sind mit Einführung des SGB II entfallen.
Der erhöhte Regelsatz des Arbeitslosengeldes II sollte auch für Rücklagen genutzt werden. Mit dieser Absicht sind manche Empfänger von ALG II oder Sozialgeld jedoch überfordert. Leidtragende sind die Kinder.

Unterzeichnet von:

Lüppo Cramer Margot Döring

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